Stellungnahme für Gesundheitsämter und andere Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen

14.09.2020

Durchführung von ärztlich verordnetem Rehabilitationssport nach SGB IX §64 (als medizinische Gesundheitsleistung) laut CoronaVO zulässig

Rehabilitationssport nach SGB IX §64, kurz Rehasport, ist ein vom Arzt verordnetes Bewegungstraining in der Gruppe. Ein speziell ausgebildeter Übungsleiter leitet die Gruppe von maximal 15 Teilnehmern fachlich an.

Ziel des Rehasports ist es, die medizinische Behandlung mit Hilfe von körperlicher Bewegung zu fördern und zu ergänzen. Rehasport kann eingesetzt werden als Fortsetzung einer ambulanten oder stationären Rehabilitation: die Versorgungskette Akutversorgung – Rehabilitation – Physiotherapie wird durch eine bewegungsorientierte Therapie ergänzt. Rehasport kommt insbesondere für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie chronisch Kranke in Betracht, um sie möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern,

Der RehaVitalisPlus e.V. ist der größte Anbieter für Rehabilitationssport nach SGB IX §64 in Nordrhein- Westfalen. An über 200 Standorten in ganz NRW führt der Verein in Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Bewegungsanbietern vor Ort (Physiotherapiepraxen, Therapiezentren, Sportstudios, u.a.) medizinisch verordneten Rehasport durch.

Aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 und den entsprechenden Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus, war von März- Mai dieses Jahrs die Durchführung des ärztlich verordneten Rehasports freiwillig ausgesetzt. Rehasport als medizinisch verordnete Gesundheitsleistung war laut CoronaVO nie verboten, wurde aber zum Schutz aller Beteiligten in den Trainingsgruppen vor Ort ausgesetzt.

Dank einer Initiative der bundesweiten Interessensgemeinschaft für Rehabilitationssport, kurz IG Rehasport, konnten die Rehasport-Gruppen des Vereins seit Anfang April stattdessen den sogenannten „Tele-Rehasport“ anbieten.

Dieses online Training ist für die Teilnehmer, die zu einer Risikogruppe gehören nach wie vor eine Alternative. Leider ist diese nur bis zum 31.12.2020 von den Kostenträgern genehmigt worden.

Doch für alle anderen Teilnehmer mit einer ärztlichen Verordnung soll das Rehasport-Training unter „normalen“ Bedingungen weitergeführt werden können. Selbstverständlich ausnahmslos unter der Einhaltung der notwendigen Hygieneregeln. Eigene Konzepte der Betreiber und des Verbandes liegen hierzu zur Einsicht bereit.

Der RehaVitalisPlus e.V. möchte gerade in der aktuellen Situation mit täglich steigenden Infektionszahlen in NRW den Blick dafür schärfen, dass Rehasport nach SGB IX §64 eine medizinisch verordnete Gesundheitsleistung ist, unabhängig davon, von welchem zertifizierten Betreiber diese Gesundheitsleistung erbracht wird.

Durch Kontakte mit lokalen Gesundheitsämtern liegt dem Verein eine stringente Argumentation dafür vor:

„Gesundheitsdienstleistungen und auch medizinische Behandlungen sind zulässig. Dies ergibt sich aus der aktuell geltenden CoronaVO vom 01.10.2020.

Folglich sind Tätigkeiten der Gesundheitsversorgung nach SGB V, SGB IX oder Assistenzdienstleistungen nach SGB IX möglich. Ferner Massagen auf Rezept oder physiotherapeutische Dienstleistungen. Bei den Tätigkeiten nach SGB V handelt es sich um Behandlungen, die den Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung zuzuordnen sind. Tätigkeiten nach SGB IX, dienen der Rehabilitation. Des Weiteren sind die Tätigkeiten des Personal Trainings, der Ernährungsberatung und ähnliche Dienstleistungen gestattet.

Dies bedeutet zusammenfassend, dass Tätigkeiten, die der Gesundheitsversorgung (s.o.) dienen, angeboten werden dürfen. Leistungen, die der reinen Fitness dienen sind davon ausgeschlossen. Ebenso gelten für Breiten- und Freizeitsport Angebote gesonderte Regelungen. Diese Leistungen und Angebote müssten jeweils sauber voneinander getrennt sein. Sofern diese Trennung und ein entsprechendes Hygienekonzept jederzeit gewährleistet werden kann, ist von der zuständigen Überwachungsbehörden weder eine Ausnahmegenehmigung noch eine örtliche Abnahme erforderlich oder notwendig.

Der RehaVitalisPlus e.V. verzichtet im Interesse aller beteiligten Gesundheitsbörden auf Einzelanfragen auf lokaler Ebene in ganz NRW, um den damit verbundenen Mehraufwand in der aktuellen Situation zu vermeiden. Stattdessen wendet sich der Verein hiermit zentral an die zuständige übergeordnete Behörde mit der Bitte um eine kurzfristige schriftliche Zustimmung zu oben aufgeführter Argumentation.

Kontakt

RehaVitalisPlus e.V.
Sven Schönborn
Prof.-Oehler-Str. 7a
40589 Düsseldorf