Wir freuen uns, Sie in der Kategorie für Ärzte bei RehaVitalisPlus e.V. begrüßen zu dürfen. Als Deutschlands größter gemeinnütziger Verein für Gesundheits- und Rehasport bieten wir Ihnen eine breite Palette an Informationen und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit.
Ein besonderes Highlight ist unser exklusiver Ärzte-Expert-Circle. Diese Expertengruppe bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Fachärzten und Experten zu vernetzen, wertvolle Einblicke und Erfahrungen auszutauschen und von exklusiven Fortbildungs- und Kooperationsmöglichkeiten und/oder gemeinsame Gestaltungen im Gesundheitssport zu profitieren.
Sollten Sie Fragen rund um Gesundheits- oder Rehasport haben oder Interesse an einer Kooperation sowie einer Aufnahme in unseren Expert-Circle, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Vorstand RehaVitalisPlus e.V.
v.l. Sven Schönborn, Bernd Schranz, Caroline Schranz,
Kai A. Mäscher, Claudine Schranz, Dirk Wollney
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen ein. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Rehabilitanten abgestimmt. Diese ganzheitlich definierte Leistung bietet der RehaVitalisPlus e.V. in Gruppen allen Behinderten an. Die Qualität wird durch den betreuenden Arzt und den qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Beide legen gemeinsam Art und Intensität des Rehasportes anhand Ihrer Verordnung fest.
Die Verordnung Muster 56 ist die Grundlage der Prüfung der Übernahme durch den Kostenträger und muss deshalb unbedingt enthalten:
Der Rehasport fällt als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nicht unter die Budgetierung.
Diagnose mit Spezifizierung:
Die Diagnose sollte eindeutig formuliert sein und dient der Zuordnung der Rehabilitanten in die jeweils passenden Rehasportgruppen (wie z.B. Orthopädie, etc.).
Funktionseinschränkung:
Art und Schweregrad der Funktionseinschränkung ist hier ebenso wichtig wie Prognose und Begleiterkrankungen und unterstützen die Rehasportübungsleiter bei der Erstellung von individuellen Trainingsprogrammen.
Die Angabe des Rehabilitationsziels ist nun gesetzlich vorgeschrieben. Es soll den Zustand beschreiben, der bei der jeweils verordneten Art, Dauer und Häufigkeit des Reha-Sports erreicht werden kann. Die Formulierung des Ziels sollte immer einen überprüfbaren Endzustand enthalten, nicht einen Vorgang, wie z.B. optimale Prothesennutzung, Prothesenschulung. Es ist immer zu bedenken, dass von dieser Stellungnahme zum Stand des Erreichens des Reha-Ziels die weitere Genehmigung von Reha-Sport durch den Rehabilitationsträger abhängt.
verbesserte Funktion der Organe
Schmerzreduktion
Verbesserung der Funktion
Muskelaufbau
Gewichtsreduktion
Stärkung des Beckenbodens
Sturzprophylaxe
Altersmobilität
Leistungsumfang des Rehasports
Der Leistungsumfang des Rehabilitationssports beträgt in der Regel: 50 Übungseinheiten (Richtwert), die in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können.
Folgeverordnungen sind möglich.
Zeitliche Begrenzung der Rehasport Verordnung
Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehasport zeitlich begrenzt, bis entweder der Rehabilitant die Übungen selbständig, d.h. ohne ärztliche Überwachung und ohne Übungsleiter durchführen kann oder die Verordnung ihre Gültigkeit verliert.
Bei bestimmten Diagnosen kann bei schweren Verläufen Rehasport häufiger verordnet werden.
Bei den folgenden alphabetisch sortierten Krankheiten kann wegen der häufig schweren Beeinträchtigungen der Mobilität oder Selbstversorgung sowie der erforderlichen komplexen Übungen ein erweiterter Leistungsumfang von insgesamt 120 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 36 Monaten (Richtwerte) notwendig sein und von den Krankenkassen bewilligt werden.
Arten des Rehasports:
Soweit es sich um Übungen handelt, mit denen das Ziel des Rehabilitationssports erreicht werden kann.
Das Training am Gerät ist keine Rehabilitationssportart. Diese Leistung wird nicht von den Kostenträgern übernommen. Die Kostenträger befürworten jedoch ein ergänzendes Training am Gerät um den Behandlungserfolg zu steigern. Rehasporteinrichtungen stellen hier ein besonderes Angebot für die Rehasportler zur Verfügung. Die Kosten werden vom Rehasportler selbst getragen.
Nutzen Sie die einzigartige Möglichkeit, sich mit führenden Fachärzten und Experten im Gesundheits- und Rehasport zu vernetzen. Werden Sie Teil unserer Experten-Community! Entdecken Sie wertvolle gemeinsame Gestaltungsmöglichkeiten, tauschen Sie Erfahrungen aus und profitieren Sie von exklusiven Kooperations- und Gestaltungsmöglichkeiten.
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Beispiele für die Diagnosen:
Verordnungsrelevante Diagnosen |
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HWS-LWS- Syndrom |
Hüft TEP 2010 |
Schmerzbedingte |
Bewegungseinschränkung |
Hüftgelenksarthrose |
Einengung des Wirbelkanals |
Bandscheibenvorfall |
Schmerzsyndrom |
Sacrum Arcuatum |
Adipositas |
Morbus Bechterew |
Inkontinenz |
Blasensenkung |
Muskuläre Dysbalancen |
Osteopenie |
Hypertonie |
Wirbelsäulensyndrom |
Hüftgelenksarthrose |
Chronische Lumbalgie |
Chronische Dorsalgie |
Skoliose LWS |
Impingement-Syndrom |
Schleimbeutelentzündung der Schulter |
Beispiele für die Schädigung der körperlichen Funktionen:
Schädigung der Körperfunktionen: |
---|
Bewegungseinschränkung |
Muskelhartspann |
Belastungsschmerz |
Überlastung des Skeletts |
Muskelschwäche |
Einschränkung im Alltag |
Verspannungen |
Untergewicht, Schwäche |
lebenslange Verordnung
A-Z
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---|---|
A
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Asthma bronchiale
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B
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C
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Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
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D
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Doppelamputation von Gliedmaßen (Arm/Arm, Bein/Bein, Arm/Bein)
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Dialysepflichtiges Nierenversagen (terminale Niereninsuffizienz)
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E
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F
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G
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Glasknochen (Osteogenesis imperfecta)
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H
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I
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Infantile Zerebralparese
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J
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K
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L
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M
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Marfan-Syndrom
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Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans)
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Morbus Parkinson
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Multiple Sklerose
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Muskeldystrophie
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Mukoviszidose (zystische Fibrose)
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N
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O
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Organische Hirnschädigungen durch: Schädel-Hirn-Trauma, Tumore, Infektion (Folgen entzündlicher Krankheiten des ZNS), vaskulären Insult (Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit)
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P
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Polyneuropathie
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Q
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Querschnittlähmung, schwere Lähmungen (Paraparese, Paraplegie, Tetraparese, Tetraplegie)
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R
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S
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T
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U
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V
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W
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X
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Y
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Z
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