Arten des Rehasports:
- Gymnastik
- Leichtathletik
- Schwimmen
- Bewegungsspiele in Gruppen
soweit es sich um Übungen handelt, mit denen das Ziel des Rehabilitationssports erreicht werden kann.
Das Training am Gerät ist keine Rehabilitationssportart. Diese Leistung wird nicht von den Kostenträgern übernommen.
Die Kostenträger befürworten jedoch ein ergänzendes Training am Gerät um den Behandlungserfolg zu steigern.
Rehasporteinrichtungen stellen hier ein besonderes Angebot für die Rehasportler zur Verfügung. Die Kosten werden vom Rehasportler selbst getragen.
Voraussetzungen für Rehasport-Anbieter
Weitere Voraussetzungen, damit der Rehabilitationssport in Ihrer Einrichtung von den Kostenträgern anerkannt wird finden Sie hier.
Sie wollen mehr über die Rehasport-Durchführung erfahren?
Hier können Sie sich das aktuelle PDF des Landessportbundes NRW kostenfrei herunterladen.
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